Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts berate und vertrete ich insbesondere Führungskräfte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in Fragen rund um den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienst- und Geschäftsführerverträgen sowie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in bestehenden Dienstverhältnissen.

Tätigkeitsbereiche

Im Arbeitsrecht erstreckt sich meine Beratung insbesondere auf:

Vertragsgestaltung und laufende Beratung

  • Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • laufende arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen 

Beendigung von Dienstverhältnissen

  • Beratung bei Kündigungen und Entlassungen
  • Kündigungsanfechtungen (z.B. Motivkündigung, Sozialwidrigkeit von Kündigungen)
  • Vereinbarungen zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses

Betriebliche Regelungen und Arbeitszeit

  • Betriebsvereinbarungen und Gleitzeitvereinbarungen
  • Arbeitszeitrecht

Wettbewerb und Betriebsübergang

  • Wettbewerbsverbote und Konkurrenzklauseln
  • arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang
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