Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts unterstütze ich Sie insbesondere bei der Vorbereitung und Abwicklung von Immobilienkäufen und -verkäufen (Eigentumswohnung, Haus, Grundstück). Dies umfasst insbesondere die Prüfung des Grundbuchstands sowie die Ausarbeitung der abzuschließenden Verträge zur Wahrung Ihrer Interessen.

Erfolgt die Investition in Immobilien als Kapitalanlage, sind zusätzlich Aspekte der Vermietung und der Gestaltung von Miteigentums- bzw. KG-Verträgen sowie steuerliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. 

Tätigkeitsbereiche

Im Immobilienrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilientransaktionen und Vertragsgestaltung

  • Beratung bei Immobilientransaktionen
  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Prüfung und Erstellung von Kaufanboten
  • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen (Wohnungskaufverträge, Liegenschaftskaufverträge) sowie von Übergabs- und Schenkungsverträgen
  • Bauträgerverträge

Treuhandschaft und Abwicklung

  • treuhändige Abwicklung von Immobilienkaufverträgen über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch

Immobilien als Kapitalanlage

  • Spezialfragen im Zusammenhang mit der Investition in Immobilien (z.B. Bauherrenmodelle, Vorsorgewohnungen)

Wohnungseigentum und Bestandrechte

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Bestandverträge (Miete und Pacht)

Prozessführung

  • Führung von liegenschaftsbezogenen Prozessen
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