Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Dienstnehmer als auch Dienstgeber bei Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Dienstverträgen und bei allen arbeitsrechtlichen Themen von bestehenden Dienstverhältnissen.

Im Arbeitsrecht erstreckt sich meine Expertise insbesondere auf:

  • Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Beratung bei Kündigungen und Entlassungen
  • Kündigungsanfechtungen (Motivkündigung, Sozialwidrigkeit von Kündigungen)
  • Vereinbarungen zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses
  • Betriebsvereinbarungen, Gleitzeitvereinbarungen
  • laufende Beratung von Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Arbeitszeitrecht
  • Wettbewerbsverbote und Konkurrenzklauseln
  • Arbeitsrechtliche Folgen eines Betriebsüberganges
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